PrologDas Schloss hat einen monumentalen Status und bildet zusammen mit dem Park und den Gärten eine monumentale Einheit eines besonderen Landguts. Schloss Arcen ist das ideale Objekt für eine Veranstaltung wie die Elf Fantasy Fair. Es bietet viele Möglichkeiten, hat aber auch viele Ein- und Beschränkungen. Schloss Arcen ist logistisch ein schwieriger Ort in Anbetracht des Schutzes der Anlagen, der Pflanzen und Tiere (z.B. Fledermäuse) sowie der Gebäude und des Geländes. Aufgrund der schmalen, kurvigen und oft altertümlichen Wege und Zufahrten, der Pforten und der Brücken gibt es viele Beschränkungen in Bezug das Befahren, den Auf- und Abbau der Stände, Zelte und Installationen für die Elf Fantasy Fair. Zusätzlich beschränkt der Tourismus hauptsächlich in der Hochsaison die Möglichkeiten das Gelände zu nutzen.
Aufgrund des vorstehend geschilderten, wollen wir, um eventuelle Schaden zu vermeiden, die wichtigsten Bestimmungen ansprechen: 1.1 Auf dem ganzen Gelände darf absolut nicht gegraben / gebaggert werden. Auch die Feuerstellen dürften nicht durch Aushob hergerichtet werden. 1.2 Alle Fahrzeuge (PKW, LKW und andere Kraftfahrzeuge, Gabelstapler usw. aber auch Fahrräder und Motorräder) dürfen das Gelände grundsätzlich nur auf den freigegebenen Pfaden und Wege befahren. 1.3 Es dürfen keine Pflanzen, Blumen, Sträucher etc. auf dem Gelände insbesondere nicht im Park und in den Gärten entfernt oder beschädigt werden. 1.4 Alle Bauten (Zelte, Stände, Verkaufs- und Lageranhänger und andere Installationen) auf dem Gelände müssen zum Schutz des Erdbodens / Rasens eine Unterlage (Matten, Bretter, Planen oder Holzspäne) haben.
2. Schadenvermeidung
2.1 Die grundsätzliche Prämisse lautet aufgrund des vorstehend beschrieben: Schäden müssen auf jeden Fall vermieden werden. 2.2 Der gesamte Verkehr auf dem Gelände muss zu jeder zeit auf den Pfaden und Wege bleiben. Sollte es zum Be- oder Entladen notwendig sein, auf den Grasflächen Fahrzeuge abstellen zu müssen, dann müssen zwingend und in jedem Fall Stahlplatten an der betreffenden Stelle untergelegt werden um Schaden am Untergrund zu vermeiden. 2.3 Jede Bebauung mit Zelte, Marktständen, Verkaufsanhängern, Versorgungsanhängern, Aggregaten, aus- und abgestellten Fahrzeugen, usw., welche nicht auf hartem Untergrund (Straße, Weg, etc.) platziert werden, müssen immer eine schützende Unterlage für den Boden haben. Wenn erwartungsgemäß über bestimmte Grasflächen sehr viele Menschen laufen werden, muss zum Schutz des Bodens eine Unterlage aufgebracht werden. (z.B. Wenn erwartet wird dass es sich möglicherweise um einen natürlichen Verbindungsweg zu einer Imbissbude handeln könnte). 2.4 Im Fall konstatierte Schäden kann die Kaution behaltet werden infolge die Kosten die gemüht sind mit Schäden klären.
3. Befahren des Geländes
3.1 Grosse LKW und LKW-Züge dürfen nur durch die Hauptpforte auf „Kasteellaan“ und auf der “Bauplatz” auf das Gelände fahren (soweit sie durch die Hauptpforte hindurch passen). Eine Anfahrt ist durch die „Schans“ Pforte möglich. Jedoch muss dort die Ladung des LKW ausgeladen werden und weiter transportiert werden und mit kleineren Geräten und/oder Fahrzeugen weiter auf das Gelände transportiert werden wenn die wagen so gruss sein fur die Gelande. 3.2 Das Gelände darf ausschließlich im Schritttempo, mit Abblendlicht und Nachsicht befahren werden. 3.3 Nur gepflasterte und Asphaltierte Straßen, Pfade und Wege dürfen befahren werden. 3.4 Schadenverursacher, welche die beschriebenen und gekennzeichneten Wege widerrechtlich verlassen haben, bekommen mindestens 100,00 Euro berechnet. Bei größeren Schäden durch derartige Handlungen werden wir die entstandenen Kosten an den Schadenverursacher berechnen. Wir werden das Kennzeichen des Schadenverursachers notieren und gegebenenfalls auch Strafanzeige erstatten. 3.5 Während die Veranstaltungstage werden Fahrzeuge nicht zugelassen auf die Veranstaltungsgelände. Den Abbau am Sonntagabend ausgenommen, wobei Fahrzeuge in Abschnitte eingeteilt auf die Gelände zugelassen werden durch Blockzeiten. 3.6 Nur während Aufbau und Abbau werden Fahrzeuge auf die Veranstaltungsgelände zugelassen; und dann nur binnen Blockzeiten von höchstens anderthalb Stunde.
4. Bebauungen während der Veranstaltung auf dem Gelände (Park und Gärten)
4.1 Zelte, Stände, Verkaufs- und Lageranhänger und andere Installationen dürfen nicht gegen Bäume, Sträucher oder auf Wurzelstrukturen abgestellt werden.
5. Zufahrtswege Rettungs- und Hilfsdienste
5.1 Es gibt zwei Haupt-Zufahrtswege zum Gelände. Die „Zuilenlaan“ Einfahrt bei der Hauptpforte an „Kasteellaan“. Diese sind zugleich die Zufahrten für die Rettungsdienste und Feuerwehr.
6. Anmeldung und Zahlung für den Standplatz
6.1 Durch das Ausfüllen des (online) Anmeldeformulars und dem Anerkennen der AGB, erklärt der Antragsteller, das er mit den Bedingungen für die Teilnahme an der Elf Fantasy Fair einverstanden ist. 6.2 Eine Anmeldung bedeutet noch keinen unmittelbaren Anspruch auf einen Standplatz. Erst nach der Rücksendung des Veranstaltungsvertrages kommt die Standbuchung zustande. Sollte der Standinhaber ohne Angabe von relevanten Gründen der Veranstaltung fernbleiben, werden Regressansprüche durch die Elf Fantasy Fair geltend gemacht. Nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Fahrzeugschaden, Unfall, schwere Krankheit, etc.) kann nach Eingang der Bescheinigung das bereits gezahlte Standgeld erstattet werden. 6.3 Das Anmeldungsformular muss mit allen angeforderten Informationen vollständig ausgefüllt werden. 6.4 Die Elf Fantasy Fair hat das Recht, ohne Schadensersatzanspruch des Standbetreibers, nicht angemeldete Waren und Dienstleistungen für auf der Veranstaltung unzulässig zu erklären, den Handel mit diesen nicht angemeldeten Waren und Dienstleistungen nicht zu akzeptieren und diese unmittelbar von der Elf Fantasy Fair entfernen zu lassen. 6.5 Die Teilnahme an der Elf Fantasy Fair ist nur möglich wenn das vollständige Standgeld im Voraus durch den Standinhaber bezahlt worden ist. Konditionen für die Bezahlung bei der Teilnahme an NUR Haarzuilens 2012 Nach Reservierung-Beantragung des Standplatzes, enthalten Sie eine Rechnung von 50% des Rechnungsbetrags. Außerdem erhalten Sie über den Restbetrag eine weitere Rechnung. Achtung: Ihre Reservierung des Standplatzes ist nur dann gültig, wenn Sie die Rechnung von 50% Anzahlung innerhalb von drei Wochen bezahlt haben und spätestens vor dem 1. März 2012. Ihre Teilnahme an der Elf Fantasy Fair ist nur dann gültig wenn Sie spätestens bis zum 14. März 2012 die Gesamtrechnung beglichen haben. Bei zu später Zahlung der 50% entfällt Ihre Standplatzreservierung. Bei zu später Zahlung der Gesamtrechnung entfällt sowohl Ihre Standplatzreservierung als auch Ihr Recht auf Teilnahme an der Elf Fantasy Fair. Danach haben Sie auch keinen Anspruch auf Rückerstattung der schon gezahlten 50% Anzahlung des Standgeldes. Konditionen für die Bezahlung bei der Teilnahme an Haarzuilens UND Arcen 2012: Nach der Reservierung eines Standplatzes, erhalten Sie eine Rechnung über 25% des gesamten Rechnungsbetrages. Außerdem erhalten Sie eine Rechnung über den Restbetrag, das Zubehör und die ersten 25% für Arcen; eine Anzahlung wird nicht belastet. Beachten Sie: Ihre Reservation für einen Standplatzes ist nur dann gültig, wenn Sie die Rechnung in Höhe von 25% Anzahlung innerhalb von drei Wochen bezahlt haben und vor dem 1. März 2012. Ihre Teilnahme ist endgültig bestätigt, wenn Sie den Gesamtbetrag der zweiten Rechnung vor dem 14. März 2012 bezahlt haben. Auf diesem Weg wird Ihre Zahlung die erste Zahlung für Arcen sein. Für Arcen wird keine Kaution benötigt. Falls die erste Rechnung über 25% zu spät bezahlt wird, verfällt die Reservierung. Falls die zweite Rechnung zu spät bezahlt wird, verfällt die Reservierung ebenfalls und die bereits bezahlten 25% werden nicht zurückerstattet. Standinhaber, die an diesem Deal teilnehmen, brauchen keine Kaution zu bezahlen. 6.6 Die Höhe des Standgeldes ist abhängig von den Standtyp und von der Standlocation auf dem Veranstaltungsgelände. 6.7 Bei Teilnahme an nur einer Elf Fantasy Fairs 2012 wird dem Standinhaber vorab € 100,- Kaution in Rechnung gestellt. Diese Kaution wird nach dem Ende vom Veranstaltung zurückgewiesen durch die Organisation, wenn der Standbetreiber: - sich an die AGB gehalten hat - er den Standplatz rein verlassen hat - seinen Müll bei der Müllsammelstelle abgegeben hat - keine Schäden am Gelände mit seinem Fahrzeug verursacht hat - und er sich an die Blockzeiten gehalten hat, betreffend der Zeiten die er auf dem Gelände mit seinem Fahrzeug befahren darf. 6.8 Durch den Standhalter verursachte Schäden am Gelände, Belag oder Waren werden mit der Kaution verrechnet. Sollte die Kosten für die Schäden höher als die Kaution sein, so erhält der Standinhaber eine Rechnung über den verbleibenden Betrag. Die Rechnung muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt beglichen werden.
7. Kündigung - Annullierung der Standplatz-Buchung
7.1 Die Organisation behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, wegen besonderer Umstände oder höhere Macht, das Veranstaltungsdatum der Elf Fantasy Fair zu ändern, oder die Elf Fantasy Fair nicht stattfinden zu lassen, ohne dass in diesen Fällen der Teilnehmer Anspruch auf Schadensersatz gegen die Elf Fantasy Fair geltend machen kann. In dem Fall, dass die Veranstaltung auf ein anderes Datum verlegt wird, wird von dem Teilnehmer, welcher schon bezahlt hat, erwartet, dass er an der Veranstaltung mit dem neuem Datum zu denselben Bedingungen teilnimmt. Mit besonderen Umständen oder höhere Macht werden die Faktoren und externe Einflüsse gemeint, welche es unmöglich machen die Veranstaltung stattfinden zu lassen. Solche Faktoren und Einflüsse sind, unter anderen: - Verbot auf öffentlichen Events, angeordnet von Behörden - Terroristische Anschläge und Drohungen - Naturkatastrophen und extreme Wetterkonditionen - Ausbrüche von Seuchen und Krankheiten 7.2 Eine bereits erfolgte Anmeldung kann nicht einseitig durch den Teilnehmer gekündigt oder geändert werden. 7.3 Die Elf Fantasy Fair Organisation kann einen Antrag zum Annullieren einer Anmeldung genehmigen. Bis 60 Tage vor dem Event wird 100% der Kaltmiete zurückgebucht, in der Periode von 60 bis 30 Tage vor dem Event wird 50% der Kaltmiete zurückgegeben. Bei einer Annullierung innerhalb 30 Tage vor dem Event wird die Kaltmiete nicht mehr zurückgegeben.
8. Anmietung des Standplatzes
8.1 Die Nutzung des Standplatzes ist an Ihre Person gebunden und beschränkt sich auf der Dauer der Veranstaltung. 8.2 Eine Untervermietung oder die Nutzung des Standplatzes durch Dritte ist strengstens verboten. Ausnahme: Sie erhalten von der Elf Fantasy Fair eine entsprechende schriftliche oder durch eMail Ihnen zugesandte Erlaubnis. 8.3 Die Elf Fantasy Fair teilt die Standplätze ein und weist sie zu. 8.4 Der Standinhaber kann in der ihm vor Aufbaubeginn mitgeteilten und bestimmten Zeit den Aufbau seines Standes vornehmen. 8.5 Spätestens am Montag nach der Veranstaltung um 12.00 Uhr muss der Standinhaber seinen Verkaufsstand abgebaut und den Standplatz müllfrei und besenrein durch die Veranstaltungsorganisation abgenommen haben. 8.6 Während der Besucheröffnungszeiten der Elf Fantasy Fair dürfen sich keine Fahrzeuge, egal welcher Art, auf dem Gelände befinden. 8.7 Jeder Standinhaber erhält seine Teilnehmerausweise und Armbändchen ausschließlich für sich und sein Standpersonal, welches er an seinem Stand beschäftigt. Bei Missbrauch mit den Teilnehmerausweisen, werden diese beschlagnahmt und der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen. Das späteste Bestelldatum über www.elffantasyfair.com für zusätzliche Armbändchen ist der 1. März 2012. 8.8 Das Anbieten von Waren und Dienstleistungen zum Verkauf geschieht ausschließlich nach Richtlinien der Elf Fantasy Fair. 8.9 Der Verkauf von gefährlichen und schädlichen Waren ist verboten. 8.10 Der Teilnehmer ist an alle Anweisungen und Weisungen der Elf Fantasy Fair was die Stände, den Standplatz, etc. betrifft, gebunden. Er hat diese sofort zu befolgen. 8.11 Sollte der Teilnehmer/Standinhaber den Aufbau seines Stands nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Zeit fertig stellen können, dann wird diese durch die Elf Fantasy Fair durchgeführt. Die Kosten dafür werden dem Standinhaber berechnet. 8.12 Werbung und Beratung für seine Waren und Dienstleistungen darf der Standinhaber nur innerhalb seines Standes machen.
9. Erweiterung des Standes
9.1 Ausbauten (z.B. Drehständer für Karten oder Ständer für Kleidung, usw.) über den im Vertrag vereinbarten Standraum sind nicht erlaubt. 9.2 Festgestellte Ausbauten vor Besucheröffnung müssen sofort entfernt werden. 9.3 Für Ausbauten, die nicht rechtzeitig entfernt werden oder die während Besucheröffnung festgestellt werden, wird nachträglich 50,00 Euro pro festgestellten Quadratmeter Ausbau dem Standinhaber in Rechnung gestellt.
10. Haftung
10.1 Ware, welche sich auf dem Veranstaltungsgelände oder auf dem anliegenden Gelände befindet, liegt in der Verantwortung und dem Risiko des Teilnehmers. Die Elf Fantasy Fair haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstahl dieser Handelsware. 10.2 Die Elf Fantasy Fair ist nicht haftbar für Schäden, welche an Waren oder Personen entstehen durch oder im Verband von Teilnehmern an der Elf Fantasy Fair. 10.3 Die Elf Fantasy Fair ist nicht haftbar für Schäden gegenüber Dritten, welche durch den Stand, durch den Teilnehmer oder sein Personal verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Elf Fantasy Fair gegen Forderungen Dritter frei (z.B. durch Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung). 10.4 Die Organisation ist nicht verantwortlich für gestohlene oder fehlende Waren. Die Organisation verpflichtet sich, das Gelände mit Sicherheitskräften zu sichern, ist aber frei von allen Ansprüchen bezüglich Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. 10.5 Der Teilnehmer ist haftbar und verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Er haftet für alle Schäden, welche durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder seines Personals, seiner Ware oder seines Standes, entstehen. Der Teilnehmer stellt die Elf Fantasy Fair gegen derartige Forderungen Dritter frei. Verursachte Schäden können dem Standinhaber von der Organisation in Rechnung gestellt werden; siehe auch Punkt 6.7 und 6.8 für weitere Information. 10.6 Die Organisation verbietet den Gebrauch eigener Stromaggregate und Stromgeneratoren, die einen Belästigung für die Besucher oder andere Teilnehmer sein könnten. 10.7 Elf Fantasy Fair BV wird vor, während und nach der Elf Fantasy Fair Bilder in Form von Fotos und Videos aufnehmen. An diesem Bildmaterial bestehen seitens des Teilnehmers keine Rechte. Elf Fantasy Fair BV darf dieses Bildmaterial sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Zwecke nutzen. 10.8 Der Standinhaber muss vor, während und nach der Veranstaltung Anweisungen der Elf Fantasy Fair, der Gemeinde Utrecht, der Feuerwehr, Mitarbeitern des Castle de Haar und andere Behörden Folge leisten in Bezug auf den Aufbau, der Einrichtung, der Sicherheit, den Unterhalt und des Abbaus seines Standes. 10.9 Der Standinhaber verpflichtet sich keine Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, welche den Gesetzen der Niederländischen Verfassung im Widerspruch stehen, z.B. das Anbieten von T-Shirts mit diskriminierendem Aufdruck. Außerdem verpflichtet sich der Standinhaber keine Produkte oder Dienstleistungen anzubieten mit links- oder rechtsextremen politischen Hintergründen, weiter sind auch durch das Niederländische Bundesverfassungsgericht verbotene Abbildungen von der Nazi Swastika oder das Nazi SS-Symbol verboten. 10.10 Der Verkauf von stumpfe Stichwaffen und Säbel ohne scharfschneidige Schnittkanten ist auf der Elf Fantasy Fair erlaubt. Vorausgesetzt, dass die Waffen einen Historischen Charakter haben oder eindeutige Fantasy-Elemente zeigen. Ebenfalls ist der Verkauf von Armbrüste und (Kreuz)bogen erlaubt. Aber auch für diese Waffen gilt, dass sie einen Historischen Charakter haben müssen oder eindeutige Fantasy-Elemente zeigen. Pfeile dürfen lediglich verkauft werden unter der Bedingung, dass sie stumpfe Spitzen haben und keine Schnittkanten. Der Verkauf von Schusswaffen ist ausdrücklich verboten.
11. Werben auf der Elf Fantasy Fair um drum herum
11.1 Bewusst Flugblätter usw. zu verteilen (sogenanntes ‚Flyern’) und auf dieser Art zu werben, ist auf dem Gelände nicht genehmigt. Dies gilt auch für die Parkplätze und die umliegenden Orte. Mit ‚Flyern’ ist das verteilen und ausreichen von Broschüren, Flugblättern, Heften usw. sowie Aufkleber für Fahrzeuge, Bäume, Mauern und Fenster oder derartigem, gemeint. 11.2 Für ‚Flyeren’ außerhalb des Veranstaltungsgelände ist eine Genehmigung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt erforderlich. Elf Fantasy Fair verfügt nicht über eine derartige Genehmigung. Elf Fantasy Fair hat in Bezug auf das Verbot des wilden ‚Flyern’ Vereinbarungen mit der Gemeinde, der Stadt, der Polizei und Schloss Arcen getroffen. Für „Flyeren“ gibt es ein Geldstrafe von € 250,- pro Flyer. 11.3 Es ist jedoch gestattet „passiv“ zu ‚Flyern’, am eigenen Stand. Unter „passiv“ wird verstanden, dass beim Kauf eines Produkts ein Heft oder Broschüre mitgegeben oder angeboten werden kann. Der Besucher kann aus eigener Entscheidung heraus Broschüre oder Flugblätter mitnehmen. 11.4 Es ist nicht erlaubt für Waren und Dienstleistungen zu werben, welche nicht auf der Veranstaltung sind zugelassen sind; entsprechend auch nicht für Firmen, Privatpersonen oder Instanzen die keinen Standplatz auf der Veranstaltung haben. 11.5 Es ist nicht erlaubt Umfragen unter den Besuchern und Teilnehmer der Veranstaltung durchzuführen, weder auf dem Gelände noch auf den Parkplätzen und nicht innerhalb eines Umkreises von hundert Meter um diese Bereiche.
12. Übernachtung
12.1 Standinhaber können auf dem Gelände übernachten, aber ausschließlich in ihrem eigenen Stand. Ein Anbau mit einem Übernachtungszelt, Wohnwagen, Wohnmobil oder anderes Fuhrwerk ist nicht erlaubt. Es sind Toiletten in der Nacht geöffnet, aber da gibt keine Duschmöglichkeit für Standinhaber.
13. Nullmessung – Abnahme des Geländes durch den Eigentümer / der Organisation
13.1 Null Situation des Gelände – Das Gelände wird vor der Veranstaltung mit dem Eigentümer besichtigt und nach der Veranstaltung durch die Eigentümer nach erneuter Besichtigung abgenommen. 13.2 Zusammen mit der Elf Fantasy Fair wird eine Nullmessung der Stände und der Standplätze stattfinden. (Das ist zu vergleichen mit dem Mieten eines Kraftfahrzeugs. Es werden vorher die vorhandenen und neu dazu gekommenen Schäden begutachtete und aufgezeichnet). 13.3 Nach dem Ende der Veranstaltung wird von der Elf Fantasy Fair oder der Lokationmanager der Standplatz abgenommen. Dabei werden, die Nullsituation in Betracht genommen, eventuelle Schäden gemeinsam festgestellt und aufgenommen. Der Schaden wird eventuell mit Bildern aufgenommen und ein Schadenprotokoll erstellt. Dieses Protokoll wird sowohl durch die Elf Fantasy Fair als auch durch den Standinhaber unterschrieben. 13.4 Der Stand und der umliegend gemietete Platz muss nach der Veranstaltung ohne Abfall oder Müll besenrein übergeben werden. Müll muss beim nächster Müllsammelstelle deponiert werden. Es ist nicht zugelassen der Müll am Weg zu deponieren oder bei ein Mülleimer. 13.5 Wird während der Abnahme festgestellt dass doch noch Abfall oder Müll vorhanden ist, dann wird dem Standinhaber einmalig die Gelegenheit gegeben diesen Abfall/Müll in der dafür bestimmten Abfalltonne zu entsorgen und auf die richtige Weise zu verwirken. 13.6 Lässt der Standinhaber den Abfall zurück, dann werden eventuelle Kosten für die Entsorgung von diesem Abfall dem Standinhabers in Rechnung gestellt. 13.7 In dem Fall, dass der Standinhaber das Gelände vor Abnahme des Standplatzes durch die Organisation verlassen hat und hierfür seine Zustimmung gegeben hat mit seiner Unterschrift, trägt der Standinhaber selbst dass Risiko für eventuelle Kosten der Reinigung, Einhaltung von die bezahlte Kaution oder der Instandsetzung des Standplatzes.
14. Sonstige Bestimmungen und Vorschriften
14.1 Es ist zu jeder Zeit verboten mit Fahrzeugen in irgendeiner Weise auf oder über die Gras- und Grünflächen zu fahren. 14.2 Die Elf Fantasy Fair hat das Recht gegen den Teilnehmer, der gegen diese Vorschriften zuwiderhandelt oder diese nicht befolgt, die folgenden Maßnahmen auf Kosten des Teilnehmers durchzuführen: Mit sofortiger Wirkung den Beteiligten den Zutritt zu der Elf Fantasy Fair zu verweigern oder seinen Stand zu schließen und/oder abzubauen und zwar auf Kosten des Teilnehmer/Standinhaber. Die ausgestellten Produkte oder Artikel sowie alles was aufgebaut und angefertigt ist als eine Art Kaution bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. 14.3 Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Niederländisches Recht anwendbar. Mögliche Differenzen zwischen der Elf Fantasy Fair und dem Teilnehmer werden an den zuständigen Richter in Rotterdam, Niederlande, übergeben. 14.4 In jedem Fall, wo sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirken oder als nichtig erklärt werden, entscheidet die Elf Fantasy Fair.
15. Sonstiges
15.1 Hunde sind nicht auf die ganze Gelände gestattet. Dort wo Hunden nicht sein dürfen stehen Schilden. Hunde sind ausschließlich an der Leine auf dem Gelände gestattet. Stuhl von die Hunde muss durch die Eigner ausräumt werden. 15.2 Offenes Feuer ist nicht erlaubt, es sei denn die Elf Fantasy Fair hat ausdrücklich und schriftlich die Erlaubnis gegeben. 15.3 Lautsprecheranlagen, welche eine Belästigung für andere sind, sind nicht erlaubt. 15.4 Die Elf Fantasy Fair bittet eindringlich jeden Standinhaber sich mit einem Fantasy inspirierten Kostüm während der Elf Fantasy Fair zu bekleiden. Am besten im Stil des Standortes wo sich der Stand befindet. Dies an erster Stelle um den eigenen Stand noch einladender für die Besucher zu machen, aber auch um die Atmosphäre der verschiedenen Standorte zu verstärken. Denn Sie sind auf Ihre Weise ein Teil des Entertainments der Elf Fantasy Fair und seiner Besucher. 15.5 Der Verkauf Lebensmitteln und Getränken zum Verzehr ist an Ihrem Stand nicht erlaubt, es sei denn die Elf Fantasy Fair hat die schriftliche Erlaubnis gegeben. 15.6 Schminken dessen Besuchers, verkaufen von Flaschen alkoholische Getränke und Besucher Bogenschießen lassen ist nicht zugelassen ohne ausdrückliche, geschriebene Zustimmung von die Organisation. 15.7 Die Elf Fantasy Fair ist bemüht, dass Standinhaber, Besucher und Entertainment so viel wie möglich Pelze und Felle benutzen, die von Tieren stammen, die nicht aus einer Pelzzucht stammen. 15.8 Das Rauchverbot in den Niederlanden wurde verschärft. Es ist nicht mehr erlaubt in Gaststätten zu rauchen. Dies hat für Standinhaber die folgenden Konsequenzen: Ein Zelt wird als Gaststätte gesehen und deshalb ist es nicht erlaubt in Zelten zu rauchen. Draußen darf geraucht werden, da aber Kasteel de Haar ein gesetzlich geschütztes Naturschutzgebiet ist, muss der Standinhaber dafür sorgen dass keine Zigarettenkippen auf den Boden gelangen und/oder dort liegen bleiben. 15.9 Bild- und Tonaufnahmen die gemacht worden sind auf und/oder während der Elf Fantasy Fair sind ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke erlaubt. Es sei denn die Elf Fantasy Fair hat schriftlich ihre Erlaubnis gegeben. 15.10 Mit der Teilnahme an der Elf Fantasy Fair ist der Standinhaber sich bewusst von er/sie sie auf Fotos erscheinen könnte, die auch für Publizitätszwecke für die Elf Fantasy Fair benutzt werden können. 15.11 Man kann von das angelegte Elektrizitätsnetzwerk nützen wenn dass beim Anmeldung angegeben wird. Hiervor werden im Voraus Kosten in Rechnung gestellt. Für Catering und Standinhaber die Geräte nützen welche viel Strom brauchen (heavy users wie Wasserköcher, Mikrowellen und Öfen), gelten andere Tarifen wie die Standardtarifen. Diese Tarifen werden von die Organisation pro Fall bedingt an die Hand von die aufgegeben Geräte. Ein Standinhaber wird geachtet bei den Anmeldung an zu geben wofür er der Elektrizität brauchen wird. Strom ist verfügbar ab 07.00 morgens bis 22.00 abends (am Freitag und Sonntagabend) und ab 07.00 morgens bis 24.00 abends (am Samstagabend). 15.12 Wenn ein Standinhaber Wasser nutzt, soll er selbst Sorge tragen für Zufuhr, Verstauung und Abfuhr. In keinem Fall soll Abfallwasser gelöst werden im Oberflächenwasser oder im Geländeboden. Wenn Wasserpunkte benutzt werden auf den Gelände, soll der Standinhaber selbst Sorge tragen für Anschließung (Verknüpfungen und Schlange) am Wasserpunkt und dann sind die Kosten für die Standinhaber. Achtung: das Leitungswasser auf dem Gelände ist kein Trinkwasser und darf auch nicht dafür benutzt werden.
16. Ergänzung der Voraussetzungen für Lebensmittel-(Überprüfung)
Der „Keuringsdienst van Waren“ – Institut für Überprüfung von (Lebensmittel) Ware. Dieses Institut ist auf Jahrmärkten, Festen, Kirmesveranstaltungen und anderen eranstaltungen überall in den Niederlanden anwesend. Dort kontrolliert dieses Institut, ob professionelle und private Anbieter von verderbliche Essware sich an die Regeln des Warengesetz halten – auf Niederländisch: ‚Warenwet’. Bezüglich der Sicherheit von Lebensmittel und Essensware werden strenge Maßstäbe für den Verkauf von Lebensmittel und Essware in der Öffentlichkeit gesetzt. Von Verkäufern von Lebensmittel und Essensware und andere Gastronomieversorger wird erwartet, dass sie jeden angesetzten Maßstab auf Verpflichtung des Instituts zur Überprüfung von Lebensmitteln (Waren) für den professionellen Verkauf erfüllen. Das Institut und andere Dienste der Gemeinde/Städte und Instanzen sind berechtigt Ihren Stand zu schließen falls Sie nicht deren Maßstäbe wie u.a. Hygiene und Sauberkeit erfüllen. In den Fällen befreien Sie die Elf Fantasy Fair von jeder Art von Konsequenz die durch Gemeinde- und Reichs-Überprüfungsinstanzen auferlegt werden und/oder hieraus entstehen werden. 16.1 Wenn Sie zu einem Drittel Essen/Lebensmittel verkaufen und zu zwei Dritteln andere Produkte, dann werden Sie als Standinhaber eingestuft. Verkaufen Sie mehr als ein Drittel an Essen/Lebensmittel dann werden Sie als Gastronomieversorgung eingestuft. 16.2 Verkauf von Esswaren und Lebensmittel ist lediglich erlaubt wenn Ihr Unternehmen als Lebensmittelverkäufer von Ihre bestimmten Lebensmittel bei der Handelskammer eintragen ist. 16.3 Zusätzlich muss der Standinhaber/Gastronomieversorger alle Vorraussetzungen erfüllen bezüglich Lebensmittelsicherheit und Hygiene.
17. Ergänzung Vorraussetzungen für alkoholische Getränke
17.1 Es gibt ein Regierungserlass für Getränke-Verkaufstände mit leicht alkoholischen Getränken auf Veranstaltungen. Es muss eine entsprechende Genehmigung / Konzession / Schankerlaubnis beantragt werden. 17.2 Wenn diese Genehmigung beantragt und erteilt worden ist dann: - sind Kostproben leicht alkoholischer Getränke erlaubt, - dürften Flaschen mit leicht alkoholischen Getränken geöffnet (ohne Korken oder Verschluss) und verkauft werden. Am besten mit zwei Gläser dazu. - ist es ebenfalls erlaubt gläserweise leicht alkoholische Getränke zu verkaufen (Ausschank). - ist der Verkauf von geschlossenen Flaschen mit leicht alkoholischen Getränken auf Bestellung erlaubt. Ein entsprechender Bestellschein darf vom Kunden vor Ort ausgefüllt werden. Der Versand kann nur nach der Veranstaltung an den Kunden erfolgen. Der Verkauf von ungeöffneten Flaschen mit leicht alkoholischen Getränken während der Veranstaltung ist strengstens verboten. 17.3 Nur Flaschen mit leicht alkoholischen Getränken dürfen verkauft werden. 17.4 Händler / Gastronomen mit einer Schankerlaubnis dürfen verschlossene Flaschen nur an einer separaten Stelle vom Ausschank verkaufen. Eine Aufteilung des Verkaufstandes ist nicht möglich. Nur durch einen zweiten Verkaufsstand neben dem Ausschank kann der Flaschenverkauf (ungeöffnet) erfolgen. Eine Mischung aus Flaschenverkauf (geschlossene Flaschen) und Ausschank von Getränken in Gläsern, usw. ist nicht zulässig. Der Flaschen-Verkaufsbereich (geschlossene Flaschen) des Standes muss zwingend einen eigenen Eingang haben. 17.5 Diejenige Person, welche die Konzession/Genehmigung und/oder Ausschankerlaubnis erhalten hat, muss die Aufsicht und Kontrolle führen. Zu dem muss sich diese Person in der Nähe des Standes während der Veranstaltung aufhalten.
18. Feuer, Sicherheitsverordnungen - Für Buden, Zelte usw. in denen gebacken/gebraten/frittiert wird
18.1 Im Verkaufstand/Zelt dürfen, lediglich für diesen Zweck entsprechend und nicht mehr, Butan/ Propan Behälter zur Funktion der Geräte sein. 18.2 Die Behälter müssen mindestens zwei Meter von den Feuerstellen oder Brennherden entfernt gelagert werden und gegen übermäßige Erhitzung durch Sonneneinstrahlung oder ähnlichem geschützt werden. 18.3 Die Behälter müssen so platziert und befestigt werden dass sie nicht umfallen können und im Fall Brandes, leicht zu entfernen sind. 18.4 Die Hochdruckschläuche, welche speziell für Butan-/Propangas (nicht älter wie zwei Jahre) sind, müssen mit Klammern an den Behältern, dem Verteiler und dem Brenner befestigt sein. 18.5 Bei jeder Back- und Bratapparatur muss ein funktionstüchtiger Feuerlöscher (CO2) bereit stehen, mit einem Mindestinhalt von 6 kg. 18.6 Auch muss eine Branddecke vorhanden sein. 18.7 In einem Radius von zwei Meter dürfen keine leichtentflammbaren Stoffe vorhanden sein. 18.8 Jede Back- und Bratapparatur muss mit einen funktionierenden und geprüften Thermostat oder andere Sicherheitseinrichtung, die bei Übererhitzung des Öls oder Fetts, automatisch die Gasflamme auf den niedrigsten Stand schaltet oder ganz ausschaltet, ausgestattet sein. 18.9 Die Tragfläche unter der Back- und Bratapparatur muss in einem Radius von mindestens 10 cm von den Apparaten feuerbeständig, mit feuerfreiem Material beschichtet oder aus hitzebeständiges Material, sein. 18.10 Bei jeder Brat- oder Frittierpfanne muss ein gut passender Deckel vorhanden sein, mit dem in Fall eines Brandes diese Pfannen abgeschlossen werden können.
19. BTW/VAT/MwSt.
19.1 Alle genannten Preise für Stands und Standinhaber die in dem Standinhaber-Informationspaket stehen sind ohne Mehrwert Steuer. Es sei denn es ist ausdrücklich anders vermerkt. 19.2 Niederländische Standinhaber bezahlen auf ihrer Rechnung die gesetzlich verpflichtete MwSt. (Niederländisch: BTW), welche sie beim Niederländischen Finanzamt zurückfordern können. 19.3 Standinhaber aus der Europäischen Union bezahlen auf ihrer Rechnung auch die gesetzlich verpflichtete MwSt. nach dem Niederländischen Tarif. Diese MwSt. können sie beim Finanzamt in dem Land sie wohnen, zurückfordern. Achtung: Es betrifft hier nicht den Transport von Güter, Ware oder Dienstleistungen von einen EU-Land in ein anderes EU-Land. In diesem Fall gilt eine Freistellung von der MwSt./BTW. Es handelt sich hier um ein Grundstück auf Niederländischen Boden, dass gemietet wird und in dem Fall gelten andere Gesetze.
20. Food & Beverage Standinhaber
20.1 Auch alle F&B Standinhaber sind verpflichtet sich an die Reglements zu halten so wie sie in diese Allgemeine Voraussetzungen beschrieben sind. Insbesonders die Paragrafen 16, 17 und 18. 20.2 Der Anschluss an ein Zentrales Wasserpunkt kann nun passieren wenn Mann für dieser Ziel separat bezahlt hat. 20.3 Ein F&B Standinhaber soll selbst Sorge dafür tragen dass der Restmüll in den Zentrale Pressecontainer gebracht wird oder dass Papier etc. in den zentralen Pressecontainer gebracht wird. Es reicht ein Standinhaber nicht Müll hinter zu lassen bei ein Sammelstelle. 20.4 Auf keinen Fall darf ein F&B Standinhaber (Abfall-)Wasser aus ein Tank oder im offenes Wasser von der Gelände ab zu fließen. Volle Tanks sollen wieder mit nach Hause genommen werden.
Hier kann man ein PDF der Aussteller-AGB herunterladen
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